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Förderung nutzen*

Die kostensparende und umweltschonende Erzeugung von Strom und Wärme mit dem ecopower Mini-BHKW ist jetzt noch attraktiver. Innerhalb kurzer Zeit wurden zwei neue, hohe Förderungen verabschiedet, mit denen die kleinen Kraftwerke zum Spitzenreiter unter den alternativen Energiesystemen werden.

Förderungsantrag und Hilfestellungen

Hier können Sie den aktuellen Antrag auf Basis-/Umweltbonusförderung einer Mini-KWK-Anlage herunterladen.

Dieser Antrag ist vor Erteilung eines Auftrages für den Kauf oder die Installation der zu fördernden Mini-KWK-Anlage zu stellen.

Impulsprogramm für kleine Kraft-Wärme-Kopplung

6.742,50 €

Basisförderung

+ 470,00 €

Umweltbonus (geringer Schadstoffausstoß)

= 7.212,50 €

Investitionszuschuss*

Antragstellung ab dem 1. September 2008 beim BAFA (Wichtig: Vor Beginn der Maßnahme einreichen)
* Vollständige Förderung ab 5.000 Vollbenutzungsstunden. Anteiliger Zuschuss bei geringerer Auslastung (4.000 Vbh = 80% Förderung)

Neues Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz)

  • Bis zu 2.100 € mehr Einnahmen im Jahr
  • Der selbstgenutzte Mini-BHKW-Strom wird jetzt ebenfalls mit 5,11ct/kWh vergütet (vorher nur bei Einspeisung)
  • Gilt ab 1. Januar 2009 für 10 Jahre ab Inbetriebnahme
    (Unter Vorbehalt auch für bestehende Anlagen ab dem 1. April 2002 bis zum Ablauf der 10-Jahres-Frist!)

Das ecopower Mini-BHKW wird weiterhin ergänzend gefördert durch:

  • Rückerstattung der Energiesteuer für den verbrauchten Brennstoff
    (0,55 ct/kWh bei Erdgas bzw. 60,60 €/1000 kg bei Flüssiggas)
  • Zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Förderprogramme der Länder und der Energieversorger

Wirtschaftslichkeitberechnung

 

 

 

* Vorbehaltlich der Freigabe der Fördermittel durch die Fördermittelgeber