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29. April 2010 10:21 Alter: 133 days

Abrechnung BAFA und Zoll 2009

 

Zum 31. März jeden Jahres wird für BHKW-Betreiber die Anzeige zur Energiesteuerrückerstattung fällig. Diese muss beim jeweils zuständigen Haupzollamt des Betreibers eingereicht werden.

Gleichzeitig muss für Anlagen ab 10 kW el die Jahresmitteilung an das BAFA erfolgen. Dies ist bei ecopower ab einer Kaskade von 3 Geräten der Fall.

In der Anlage erhalten Sie das hierfür benötigte aktuelle Formular zur Weitergabe an Ihre Kunden. Das Formular ist bereits vorprogrammiert. Es müssen nur noch zwei Datenmasken ausgefüllt werden, die Berechnung und Zuordnung zu den benötigten Dokumenten erfolgt dann automatisch.

Bitte beachten Sie: die Werte in der Gesamtübersicht des Formulars dienen gleichzeitig als Grundlage zur Abrechnung bei Ihrem Stromversorger.

Selbstverständlich können Sie das Abrechnungsformular jederzeit auch auf
www.ecopower.de/Downloadcenter herunterladen.